Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Mieter von Floßen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mit der Buchung eines Floßes bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages an.
  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters zustande.
  3. Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGB an.
 

§ 3 Mietdauer und Nutzung

  1. Die Mietdauer richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Zeit.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, das Floß sorgfältig zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde.
  3. Der Bootsverkehr ist nur in ausreichend tiefem Gewässer gestattet. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsregeln.
 

§ 4 Kaution und Haftung

  1. Vor Fahrtantritt ist eine Kaution von 300 € in bar zu hinterlegen. Diese wird nach Rückgabe des Floßes und Abzug eventueller Kosten erstattet.
  2. Der Mieter haftet in vollem Umfang für fahrlässig herbeigeführte Schäden und Verschmutzungen des Floßes.
  3. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 

§ 5 Bootsführer und Sicherheit

  1. Vor Fahrtbeginn muss ein Bootsführer bestimmt werden. Dieser haftet persönlich für die Einhaltung aller Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
  2. Der Bootsführer darf keinen Alkohol konsumieren. Zwei weitere Personen an Bord müssen ebenfalls nüchtern bleiben.
 

§ 6 Stornierung und Umbuchung

  1. Stornierungen sind schriftlich einzureichen. Es gelten folgende Stornogebühren:
    • Bis 3 Wochen vor Fahrtantritt: 30 % des Gesamtpreises.
    • Weniger als 3 Wochen: 100 % des Gesamtpreises.
  2. Umbuchungen sind bis spätestens 10 Tage vor Fahrtbeginn gegen eine Gebühr von 20 € möglich.
 

§ 7 Verhalten an Bord und Lautstärke

  1. Auf dem Floß und im gesamten Bereich der Steganlage ist auf angemessene Lautstärke zu achten.
  2. Lautstarke Gruppen oder das Abspielen von Musik, das Anwohner stören könnte, kann zum Ausschluss von der Charterfahrt führen.
 

§ 8 Alkohol und Sicherheit

  1. Der Konsum von Alkohol durch den Bootsführer ist streng verboten.
  2. Gruppen, bei denen der Bootsführer oder andere Mitglieder erkennbar alkoholisiert sind, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.
 

§ 9 Kosten und Nebenkosten

  1. Der Kraftstoffverbrauch wird nach der Fahrt berechnet und mit 2,50 €/L von der Kaution abgezogen. Anpassungen aufgrund steigender Kraftstoffpreise bleiben vorbehalten.
  2. Bei verspäteter Rückgabe wird jede weitere Stunde mit 150 € berechnet.
 

§ 10 Schadensmeldungen

  1. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, sofort zu melden und die Personalien sowie die Registrierungsnummern der beteiligten Boote aufzunehmen.
  2. Der Anbieter ist unverzüglich telefonisch zu informieren.
 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 


§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
  2. Es gilt deutsches Recht.
 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Annahme der Vertragsbedingungen und den Erhalt einer vollständigen Einweisung gemäß der Sportbootvermietungsordnung.
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