Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Mieter von Floßen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
- Mit der Buchung eines Floßes bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages an.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters zustande.
- Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGB an.
§ 3 Mietdauer und Nutzung
- Die Mietdauer richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Zeit.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Floß sorgfältig zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde.
- Der Bootsverkehr ist nur in ausreichend tiefem Gewässer gestattet. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsregeln.
§ 4 Kaution und Haftung
- Vor Fahrtantritt ist eine Kaution von 300 € in bar zu hinterlegen. Diese wird nach Rückgabe des Floßes und Abzug eventueller Kosten erstattet.
- Der Mieter haftet in vollem Umfang für fahrlässig herbeigeführte Schäden und Verschmutzungen des Floßes.
- Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Bootsführer und Sicherheit
- Vor Fahrtbeginn muss ein Bootsführer bestimmt werden. Dieser haftet persönlich für die Einhaltung aller Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
- Der Bootsführer darf keinen Alkohol konsumieren. Zwei weitere Personen an Bord müssen ebenfalls nüchtern bleiben.
§ 6 Stornierung und Umbuchung
- Stornierungen sind schriftlich einzureichen. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 3 Wochen vor Fahrtantritt: 30 % des Gesamtpreises.
- Weniger als 3 Wochen: 100 % des Gesamtpreises.
- Umbuchungen sind bis spätestens 10 Tage vor Fahrtbeginn gegen eine Gebühr von 20 € möglich.
§ 7 Verhalten an Bord und Lautstärke
- Auf dem Floß und im gesamten Bereich der Steganlage ist auf angemessene Lautstärke zu achten.
- Lautstarke Gruppen oder das Abspielen von Musik, das Anwohner stören könnte, kann zum Ausschluss von der Charterfahrt führen.
§ 8 Alkohol und Sicherheit
- Der Konsum von Alkohol durch den Bootsführer ist streng verboten.
- Gruppen, bei denen der Bootsführer oder andere Mitglieder erkennbar alkoholisiert sind, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.
§ 9 Kosten und Nebenkosten
- Der Kraftstoffverbrauch wird nach der Fahrt berechnet und mit 2,50 €/L von der Kaution abgezogen. Anpassungen aufgrund steigender Kraftstoffpreise bleiben vorbehalten.
- Bei verspäteter Rückgabe wird jede weitere Stunde mit 150 € berechnet.
§ 10 Schadensmeldungen
- Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, sofort zu melden und die Personalien sowie die Registrierungsnummern der beteiligten Boote aufzunehmen.
- Der Anbieter ist unverzüglich telefonisch zu informieren.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
- Es gilt deutsches Recht.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Annahme der Vertragsbedingungen und den Erhalt einer vollständigen Einweisung gemäß der Sportbootvermietungsordnung.