AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Der Mieter wird die Charterfahrt mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen und verpflichtet sich, den vor Beginn der Fahrt vorgefundenen, bzw. vereinbarten Zustand aufrecht zu erhalten.

Es gibt keine Haftpflichtversicherung der Boote, der Mieter haftet für alle Schäden selbst- und eigenständig..

Bei fahrlässig herbeigeführten Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Es ist eine Kaution in Höhe von 300 € vor

Fahrtantritt zu hinterlegen, die Gesamthaftung bleibt wie oben genannt.

Vor Fahrtbeginn ist ein Bootsführer zu bestimmen. Der Bootsführer ist für die Einhaltung

aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich, auch durch seine Besatzungsmitglieder. Er haftet persönlich

Bei fahrlässig herbeigeführten Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Es ist eine Kaution in Höhe von 300 € vor

Fahrtantritt zu hinterlegen, die Gesamthaftung bleibt wie oben genannt.

Vor Fahrtbeginn ist ein Bootsführer zu bestimmen.

Der Bootsführer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich, auch durch seine Besatzungsmitglieder.

Er haftet persönlich den Schifffahrts- und Zolldienststellen gegenüber für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmungen.

Die Navigation ist nur in ausreichend tiefem Gewässer erlaubt.

Alkoholkonsum ist für den Bootsführer verboten.

Von berechtigten Ansprüchen Dritter an Bord befindlichen Personen wird der Vermieter freigestellt sobald eventuelle Schäden, die während der Mietdauer vom Mieter verschuldet entstanden sind.

Bei durch Dritte verursachten Schäden stellt der Mieter sicher, dass er die Personalien und – falls der Schaden durch eine

Kollision entstanden ist – auch die Registrierungsnummer des Bootes des Unfallverursachers notiert. Die zuständigen Behörden und der

Vermieter sind unverzüglich telefonisch zu informieren. Erfüllungsort des Vertrages und Gerichtsstand ist Berlin. Es gelten die

gesetzlichen Bestimmungen und deutsches Recht. Der Vertrag ist gültig, wenn dem Vermieter ein unterschriebenes Vertragsexemplar

vorliegt und die Zahlungsfristen eingehalten werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. (Salvatorische Klausel) Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Auskünfte werden nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr erteilt. Der Mieter akzeptiert die Vertragsbedingungen des

Vermieters mit seiner Unterschrift ausdrücklich.

Es gelten die Bestimmungen der Sportbootvermietungsordnung.

Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift eine ausführliche Einweisung nach der Sportbootvermietungsordnung in Bezug auf die Verkehrsregeln und die Handhabung des Bootes erhalten zu haben. Die Verordnung findet sich zusätzlich nochmals im Bordhefter mit allen Einweisungspunkten, der Vertragspartner hat die Vollständigkeit überprüft und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.


Lautstärke an der Steganlage und auf dem Wasser

Auf dem gesamten Gelände von Floß&Fun bitten wir auf normale Lautstärken zu achten, sodass unsere Nachbarn und  umliegende Anwohner nicht gestört werden. Auch auf dem Wasser gibt es eine Lautstärkengrenze das sogenannte Emissionsschutzgesetz, daher versuchen sie auch auf dem Wasser ihre Musik und das feiern ein wenig unter Kontrolle zu halten (gesundes miteinander für alle Wassersportler)

 Wir behalten uns vor, lautstarke Gruppen die bereits mit lauter Musik o.ä. anreisen, von der Charterfahrt auszuschließen. Wir bitten um Verständnis.

Alkohol :

Der Floßführer (Kapitän) hat striktes Alkoholverbot.

Wir behalten uns vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Flöße nicht auszuhändigen.

2 Personen auf dem Floß sollten nüchtern sein und bleiben.

 Überziehung:

Es kann auch schon mal vorkommen, dass man die Zeit ein wenig unterschätzt, dann melden sie sich bitte Telefonisch unter der angegeben Telefonnummer

Sollte ein erkennbarer Missbrauch stattfinden wird jede weitere Stunde mit 150 Euro honoriert.

 Vertrag: 

Mit dieser verbindlichen Buchung schließen sie einen Vertrag nach §312gIINr.9 ab. sie haben daher kein Widerrufsrecht gemäß der Regelung für Fernabsatzverträge. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag im Bereich der Freizeitgestaltung, Reisen mit bestimmtem Termin

Rechnungsadressen: Sollten Sie eine Firmen-Rechnung benötigen, achten sie bitte auf die Korrektheit und Vollständigkeit ihrer Anschrift

Kaution: 

Grundsätzlich haften sie für Schäden an der Mietsache, also ihrem Charterboot, haften sie in vollem Umfang selbst . Die Kaution von 300 Euro wird in Bar hinterlegt. Am Tourende wird das Boot, Inventar und Kraftstoff Tank überprüft und alle offenen Posten von der Kaution abgezogen. Kraftstoff wird mit 2,50€/l verrechnet. Dies kann bei steigenden Kraftstoffpreisen angeglichen werden. So das ein Aufschlag von ca. 0,50€/l entsteht.

Nebenkosten:

Am Ende jeder Fahrt wird der Tank überprüft und das Benzin von der hinterlegten Kaution abgezogen

Buchung: 

Die Buchung eines Floßes, erfolgt Online über unsere Homepage gerne auf am Telefon oder per Mail.

Wiederverkauf und Stornierung

Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes betragen die Gebühren 30 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten in weniger als 3 Wochen vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 100 % des Gesamtpreises.


All unsere  Flöße ist der Wiederverkauf/ Vermietung zu anderen Konditionen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Eine Buchung ist ein Bindender Vertrag. Er ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt. Der Mieter verliert mit dessen Zustimmung sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht. Eine Umbuchung der gemieteten Boote ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € möglich. Diese muss spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Sollte wegen schlechtem Wetter (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen

Personenanzahl und Gruppen: 

Die Flöße sind ausgeschrieben mit einer maximalen Personenanzahl, diese bitten wir nicht zu überschreiten.

Im Falle einer Überschreitung, kann es rechtlichen Folgen haben.

Die Dächer unserer Flöße sind teilweise begehbar, Floß Pina Colada max. 6 Personen und Floß Mojito max. 10 Personen. Das betreten der Dächer ist auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Floß&Fun übernehmen keine Haftung bei Schäden an ihrer Person und Dritter. Kinder dürfen nicht alleine auf die Dächer.

Das Springen vom Dach ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

 Gerichtsstand und Gültigkeit: 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.